Dekontaminationserklärung
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und zum Schutz unserer Mitarbeiter und
Betriebseinrichtungen benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene “Dekontaminationserklärung", bevor Ihr Auftrag bearbeitet werden kann.
Alle rückgesendeten Gegenstände müssen separat verpackt werden. Für jeden rückgesendeten Gegenstand muß eine eigene Dekontaminationserklärung ausgefüllt werden.
Befestigen Sie die Dekontaminationserklärung gut sichtbar außen an der Verpackung.
Einkaufsbedingungen der Fricke Abfülltechnik GmbH & Co KG
(Version März 2011)